Ablauf und Kosten
Ablauf
Um einen Termin mit uns zu vereinbaren, nehmen Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns dann, Ihnen zeitnah ein Erstgespräch anzubieten.
PrivatpatientInnen bitten wir, vorab bei Ihrer Krankenversicherung in Erfahrung zu bringen, ob die ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes ist. In der Regel ist diese Leistung inbegriffen. Zu Ihrer eigenen Absicherung ist es jedoch sinnvoll, sich bereits im Vorfeld darüber zu informieren, da Unterschiede in den Versicherungsverträgen bestehen. Bitte erkundigen Sie sich auch, wie viele Behandlungsstunden beantragt werden können und bringen dann alle von der Versicherung zur Verfügung gestellten Formulare für die Beantragung einer ambulanten Psychotherapie mit.
Beihilfeberechtigte müssen sich zudem vorab an Ihre zuständige Beihilfestelle wenden und diese bitten, Ihnen alle notwendigen Formulare zuzuschicken. Bitte bringen Sie diese Unterlagen dann ebenfalls zu den Sitzungen mit.
Gesetzlich Versicherte können mit unserer Hilfe einen Antrag auf Kostenerstattung der ambulanten Psychotherapieleistungen bei Ihrer Krankenkasse stellen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass Sie bei Vertragstherapeuten (d.h. Therapeuten, die über eine Kassenzulassung verfügen) innerhalb eines zumutbaren Zeitraums (innerhalb der nächsten 3-4 Monate) keinen Therapieplatz bekommen können.
Wir informieren Sie gerne – entweder vorab telefonisch, per E-Mail oder in einem kostenfreien Vorgespräch in unserer Praxis – detailliert über den genauen Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens.
Generell beginnt die ambulante Verhaltenstherapie zunächst mit probatorischen Sitzungen (Probesitzungen), wobei die Dauer einer Sitzung 50 Minuten beträgt. Diese Sitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen, das Anliegen zu erörtern und eine umfassende klinische Diagnostik zur Prüfung der Indikation für eine ambulante Psychotherapie durchzuführen. Je nachdem, welche Symptomatik bzw. welches Störungsbild vorliegt, wird dann ein individueller Behandlungsplan erstellt. Im Rahmen der 5 probatorischen Sitzungen wird somit gemeinsam mit Ihnen entschieden, ob ein Antrag für eine ambulante Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden soll oder nicht. Hierfür sind dann weitere Unterlagen nötig, über die wir Sie im Rahmen der ersten Gespräche ausführlich informieren.
Für die Dauer einer ambulanten Verhaltenstherapie können bei gesetzlich Versicherten zunächst entweder 25 Sitzungen (à 50 Min.; Kurzzeittherapie) oder 45 Sitzungen (à 50 Min.; Langzeittherapie) beantragt werden.
Bei Privatversicherten richtet sich die Anzahl der Sitzungen nach dem von der Krankenversicherung genehmigten Umfang (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen pro Kalenderjahr).
Selbstverständlich können Sie die therapeutischen Leistungen auch selbst bezahlen. Die Anzahl der Sitzungen bzw. der Umfang der ambulanten Therapie wird in diesem Fall individuell mit Ihnen vereinbart.
Kosten
Bei gesetzlich Versicherten werden die psychotherapeutischen Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berechnet. Die Vergütung entspricht hierbei dem Satz, der auch von Vertragsbehandlern in Rechnung gestellt wird.
Bei Privatversicherten und Selbstzahlern wird die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde gelegt. Hiernach werden für eine psychotherapeutische Sitzung zurzeit 100,55 EUR berechnet.
Weitere Leistungen, wie z.B. das Verfassen eines Gutachterantrages oder die Durchführung und Auswertung von zusätzlichen Tests etc., werden gesondert berechnet. Wir klären Sie eingehend über derartige Posten, die in der Regel ebenfalls von der Krankenversicherung übernommen werden, auf.
Manche Menschen wünschen eine absolute Anonymität und möchten von daher nicht, dass die Krankenversicherung die Kosten übernimmt, da diese dann über die Behandlung informiert werden muss. In diesem Fall übernehmen Sie selbst die Kosten für die Behandlung und es können individuelle Absprachen mit uns über Inhalt, Dauer und Frequenz der therapeutischen Sitzungen getroffen werden.
Wenn die Kosten für Ihre ambulante Therapie jedoch durch Ihre Krankenversicherung übernommen werden sollen, bitten wir Sie, sich vorab bereits eingehend bei Ihrer Versicherung über alle Bedingungen und notwendigen Antragsformulare zu informieren, um den weiteren formalen Ablauf so effizient wie möglich gestalten zu können.
Wir wissen, dass es schwierig ist, sich um formale Abläufe zu kümmern, wenn man emotional belastet ist. Um jedoch weitere Belastungen (z.B. durch unnötige Verzögerungen wegen fehlender Unterlagen, etc.) zu vermeiden, halten wir Sie dazu an, gemeinsam mit uns vorab alle wichtigen formalen Fragen zu klären, um sich dann voll und ganz dem Inhalt der Psychotherapie widmen zu können.
Falls Sie bzgl. des Ablaufs / der Kosten Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen! Wir werden versuchen, Ihnen bestmöglich zu helfen!